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In Deutschland wird
der Zeitarbeitnehmerver-
leih durch ein Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(AÜG) für die Zeitarbeit geregelt. Darüber
hinaus gelten die arbeitsrechtlichen Grundlagen
wie das Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) und
das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Ein
Meilenstein in der Geschichte der Zeitarbeit
wurde 2004 gelegt. In diesem Jahr wurden im
Zuge der Arbeits-marktreformen einige Be-
schränkungen zugunsten der die Zeitarbeit
aufgehoben. Zeitgleich hat der IGZ mit den
Einzelgewerkschaften beim Deutschen Gewerk-
schaftsbund (DGB) erst-malig einen Tarifvertrag
für die Zeitarbeitsbranche abgeschlossen. Der Tarifvertrag regelt
seither die Lohn- und Gehalts-
gruppen, Arbeitszeiten und z. B. Sonderzahlung-
en wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Er ist ein
wahrer Gewinn für alle Beteiligten und hat dafür
gesorgt, dass die Arbeitsbedingungen fair und
transparent geregelt sind.
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Der
Ablauf einer Vermittlung
1. Ein Mitarbeiter wird mittels Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
(AÜ) an
einen Kunden vermittelt.
2. Der Kunde bestimmt den vorher definierten
Einsatzort des Mitarbeiters.
3. der Kunde rechnet den ausgehandelten
Verrechnungssatz mit der Leihfirma ab.
4. Der Mitarbeiter bleibt in der Leihfirma angestellt
und erhält von dieser seinen Lohn und soziale
Absicherung.
5. Der Mitarbeiter ist auf Grund der AÜ dem
Kunden unterstellt und dessen Anweisungen
nach zu kommen.
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